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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4550
OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98 (https://dejure.org/1999,4550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.07.1999 - 8 W 352/98 (https://dejure.org/1999,4550)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - 8 W 352/98 (https://dejure.org/1999,4550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BRAGO § 27 Abs. 1; ; ZPO 91 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 27 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1
    Eingeschränkte Erstattung der Kosten für Schreibauslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablichtung; Abschrift; Kopiekosten; Anwaltsgebühren; Vergütung; Mehrere Gegner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 27 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1
    Erstattung von Kopierkosten

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - O 187/97
  • OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1726
  • FamRZ 2000, 1381
  • VersR 2001, 1129
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98
    Für diese Auslegung spricht auch der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 382) hervorgehobene Umstand, daß für die Unterrichtung anderer Personen über den Inhalt von Urkunden die Möglichkeit besteht, entweder deren Inhalt in die zu erstellenden Schriftsätze einzuarbeiten oder diese Urkunden den Schriftsätzen unter Bezugnahme in Ablichtung beizufügen.
  • OLG Brandenburg, 03.08.1995 - 8 W 63/95

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Ablichtungen und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98
    Soweit einige Oberlandesgerichte auch nach der Gesetzesneufassung weiterhin die Gegenmeinung vertreten haben (OLG Brandenburg, JurBüro 1996, 259; OLG Koblenz, OLGR 98, 304), überzeugt dies aus den dargelegten Gründen nicht.
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 8 W 236/00

    Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    § 27 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO gibt in aller Regel keine Rechtsgrundlage dafür ab, Fotokopiekosten für Anlagen zu Schriftsätzen, die nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO (idF des KostenrechtsänderungsG 1994) vom Auftraggeber nicht zu vergüten sind, für erstattungsfähig zu erklären (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 5.7.1999 - 8 W 5723/98 - Die Justiz 1999, 396 = OLG-Rep 1999, 363).

    Die Rechtspflegerin hat im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss die von der kostenerstattungsberechtigten Beklagten geltend gemachten Kosten für 335 Fotokopien in Höhe von 135, 50 DM unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 (Die Justiz 1999, 396 = OLGRep 1999, 363).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2001 - 10 W 67/01

    Kostenfestsetzung - Reisekosten und Kopierkosten des postulationsfähigen Anwalts

    Der Senat teilt nicht die zum Teil vertretene Ansicht (OLG Dresden NJW-RR 1999, 147; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1726; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1398), das Kosten für Ablichtungen grundsätzlich durch die Gebühren gemäß § 25 Abs. 1 BRAGO abgegolten und nur dann gesondert zu erstatten sind, wenn sie für die Unterrichtung von mehr als drei Gegnern hergestellt werden.
  • OLG Koblenz, 06.03.2001 - 14 W 109/01

    Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten; Erstattungsfähigkeit von

    Damit folgt das Landgericht Koblenz der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg (OLG-NL 1994, 96 = JurBüro 1994, 218), Dresden (NJ 1998, 434; OLG-NL 1999, 24; NJW-RR 1999, 147 und JurBüro 2000, 138), Stuttgart (AnwBl. 1988, 414; FamRZ 2000, 1381 = NJW-RR 2000, 1726 = Die Justiz 1999, 396 sowie JurBüro 2000, 247 und Die Justiz 2000, 342), Rostock (OLGR Rostock 1999, 334), Bamberg (OLGR Bamberg 1999, 264) sowie des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (DÖV 2000, 607).
  • BGH, 05.12.2000 - I ZB 25/02

    Rechtsanwaltgebühren: Sind Fotokopiekosten erstattungsfähig?

    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99   

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https://dejure.org/1999,4102
OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99 (https://dejure.org/1999,4102)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.12.1999 - 13 WF 549/99 (https://dejure.org/1999,4102)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 13 WF 549/99 (https://dejure.org/1999,4102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe; Erweiterung; Verfahrensgegenstand; Gegenstand; Gebühr

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe; Vergleichsgebühr; Verfahrensgegenstand; Gebühr; Gegenstand; Rechtsstreit

  • Judicialis

    BRAGO § 23 Abs. 1; ; BRAGO § 128 Abs. 4; ; BRAGO § 122 Abs. 3; ; BRAGO § 13 Abs. 3; ; BRAGO § 128 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren bei Erstreckung bereits bewilligter Prozeßkostenhilfe auf eine abzuschließende Vereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Andernach - 7 F 348/98
  • OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1381
  • Rpfleger 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Oldenburg, 26.03.2002 - 10 W 3/02

    Rechtsanwaltsgebühr bei der Regelung von Gegenständen in einem gerichtlichen

    Dies wird auch daran deutlich, dass das Gericht in dem Fall der Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf einen Vergleich weder erneut die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Bewilligung noch die Erfolgsaussicht hinsichtlich der nicht anhängigen Sachen zu prüfen hat (vgl. z.B. OLG Koblenz JurBüro 2000, 360, 361; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 23 RdNr. 40b mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 27.12.2010 - 1 Ws 646/10

    Rechtsanwaltsvergütung nach altem Recht; Erstattung von Schreibauslagen;

    Denn für das Merkmal des Gebotenseins kommt es weder auf die Sicht des Beschwerdeführers noch die des Verteidigers, sondern auf einen objektiven Maßstab, also auf den Standpunkt eines vernünftigen, sachkundigen Dritten an (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 2000, 360).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.2001 - 1 Ta 138b/01

    Festsetzung einer Prozesskostenhilfegebühr für den Abschluss eines Vergleichs;

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.06.1999 - 12 WF 85/99   

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https://dejure.org/1999,4857
OLG Oldenburg, 11.06.1999 - 12 WF 85/99 (https://dejure.org/1999,4857)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.06.1999 - 12 WF 85/99 (https://dejure.org/1999,4857)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 12 WF 85/99 (https://dejure.org/1999,4857)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergleichsgebühr; Anwalt; Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Bewilligung; Rechtshängigkeit; Folgesache

  • Wolters Kluwer

    Vergleichsgebühr; Anwalt; Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Bewilligung; Rechtshängigkeit; Folgesache

  • Judicialis

    BRAGO § 23

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 23 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe - Vergleichsgebühr des beigeordneten Anwalts - Einbeziehung nicht rechtshängiger Sachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1381 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 18.08.1997 - 7 WF 2281/97

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe für einen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.06.1999 - 12 WF 85/99
    Da vorliegend deshalb eine gerichtskostenbefreiende - § 122 Abs. 3 BRAGO bezieht sich nur auf Anwaltsgebühren - Erstreckung der Prozeßkostenhilfe ohne Prüfung der bereits indizierten Erfolgsaussichten erfolgen konnte, liegt eine Anhängigkeit i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO nicht vor (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 98, 492; OLG Köln FamRZ 98, 493).
  • OLG Köln, 04.11.1997 - 4 WF 227/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.06.1999 - 12 WF 85/99
    Da vorliegend deshalb eine gerichtskostenbefreiende - § 122 Abs. 3 BRAGO bezieht sich nur auf Anwaltsgebühren - Erstreckung der Prozeßkostenhilfe ohne Prüfung der bereits indizierten Erfolgsaussichten erfolgen konnte, liegt eine Anhängigkeit i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO nicht vor (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 98, 492; OLG Köln FamRZ 98, 493).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1998 - 8 WF 65/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.06.1999 - 12 WF 85/99
    Die Streitfrage, wie § 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO in den Fällen zu verstehen ist, in denen nicht anhängige Ansprüche in einen Vergleich einbezogen werden bei gleichzeitiger Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch für diesen Vergleich, wird inzwischen von der weit überwiegenden Zahl der Oberlandesgerichte dahin beantwortet, daß in diesen Fällen ein Prozeßkostenhilfeverfahren i.S. dieser Vorschrift nicht anhängig ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 98, 1381 mwN; Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 118 Anm. 25 a mwN).
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